Psychotherapie

Bei einem bestimmten Zusammenspiel und Schweregrad von Symptomen kann eine Psychotherapie Sinn machen. Im Rahmen einer Psychotherapie begleite ich meine KlientInnen über einen längeren Zeitraum. Wir schauen gemeinsam, welche Bewältigungsstile Sie im Laufe ihres Lebens ausgebildet haben und welche Ressourcen ihnen im Moment zur Verfügung stehen. Häufig dienen z.B. Symptome wie Angst, Zwänge oder sozialer Rückzug im ersten Moment dazu, wichtige Bedürfnisse nach Schutz, emotionaler Unversehrtheit oder Sicherheit zu befriedigen. Langfristig bleiben durch eine Bewältigung auf Symptomebene aber andere wichtige Bedürfnisse unerfüllt. Auf Grundlage dessen finden wir gemeinsam neue Umgangsformen und Ressourcen, die Ihrem individuellen, grundlegenden Wohlbefinden dient.

Im Rahmen einer Psychotherapie kann die wirksame psychologische Methode EMDR eingesetzt werden. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir alle aufkommenden Fragen.

Dauer

Eine Psychotherapie dauert in der Regel zwischen 25 und 50 Stunden. In bestimmten Fällen kann über diese Stundenzahl hinaus eine Verlängerung beantragt werden. 

Honorar

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP). Die fünf probatorischen Sitzungen zu Beginn der Behandlung werden mit einem Stundensatz (50 min.) von 100,55 € (Faktor 2,3) berechnet. Diese Kosten werden in aller Regel von Ihrer Krankenkasse und der Beihilfe übernommen. Für alle weiteren Stunden beträgt der Stundensatz (50 min.) 118,04 € (Faktor 2,7) oder 153,00 € (Faktor 3,5) je nach Schweregrad der Erkrankung und Aufwand der Behandlung.

Bitte beachten Sie, dass sowohl die Beihilfe als auch die privaten Krankenkassen in der Regel den Faktor 2,3 (100,55 €) bezahlen. Für die Differenz, die möglicherweise nicht erstattet wird müssen Sie ggf. selbst aufkommen.

Bitte setzen Sie sich zur Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung direkt in Verbindung. Entsprechende Antragsformulare stellt Ihnen Ihre Krankenversicherung zur Verfügung. 

Terminabsagen 

Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Ist dies nicht der Fall, werden die Ausfallkosten privat in Rechnung gestellt.

 

Bei gesetzlich Krankenversicherten kann eine Abrechnung aktuell ausschließlich im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahren erfolgen. Versicherte haben Anrecht auf eine zeitnahe therapeutische Versorgung. Weisen Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse nach, dass Sie in absehbarer Zeit bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen keinen Therapieplatz bekommen würden, ist Ihre Kasse gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für Ihre Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Bitte informieren Sie sich zum Kostenerstattungsverfahren (PDF) z.B. im Internet oder direkt bei Ihrer Krankenkasse. Eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht möglich.